26.4 Asperation versuchte Drohung Der Tatbestand der Drohung schützt ein Mass an innerer Freiheit, dass jeder Person die freie Entfaltung bzw. Bewahrung ihres psychischen Gleichgewichts garantieren soll, sowie das Sicherheitsgefühl einer Person vor massiver Erschütterung durch einen anderen (DELNON/ RÜDY, in: Basler Kommentar StGB/JStGB, a.a.O., N 5 zu Art. 180 StGB). Der Beschuldigte bedrohte den Strafkläger 1 in französischer Sprache mit den Worten «Ich werde dich und deine Mutter ficken und danach umbringen». Diese Drohung ist durchaus geeignet, jemanden in Angst und Schrecken zu versetzen.