Die Kammer erachtet eine Strafe von 30 Tagen als dem Verschulden des Beschuldigten angemessen. Mit Blick auf die gutachterlichen Ausführungen ist jedoch auch hier von einer leichten Verminderung der Schuldfähigkeit auszugehen. Diese wirkt sich im Umfang von 1/5 verschuldensmindernd aus, womit sich eine Strafe von 24 Tagen ergibt. Davon sind 2/3, ausmachend 16 Tage zu asperieren, woraus eine Strafe von 28 Monaten resultiert. 26.3.2 Vorfall vom 30. Juni 2020 Am 30. Juni 2020 spuckte der Beschuldigte einem Beamten ins Gesicht und traf ihn im Mundbereich.