Der letzte Vorfall, bei dem der Beschuldigte in der Sicherheitszelle des AR.________ (Gefängnis) massive Gegenwehr leistete und zwei Polizisten bespuckte, erweist sich verschuldensmässig als der Schwerste. Vorfall in der Sicherheitszelle (Ziff. 3.1.3 der Anklageschrift) Durch seine massive Gegenwehr hat der Beschuldigte die Amtshandlung zwar nicht verhindert, jedoch stark behindert. Zudem hat er den Polizisten O.________ an den Kopf gespuckt. Dies ist als besondere ekelerregend zu bezeichnen und geht auch über das Übliche hinaus, was Polizisten im Alltag erdulden müssen.