14 hiervor ausgeführt, war der Beschuldigte zum Zeitpunkt des Diebstahls durchaus in der Lage das Unrecht seiner Tat einzusehen und entsprechend dieser Einsicht zu handeln. Von einer verminderten Schuldfähigkeit kann mithin nicht die Rede sein und Reduktion der Strafe unter diesem Titel ist ausgeschlossen. 26.3 Asperation Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte 26.3.1 Vorfälle vom 8. August 2019 Im Nachgang an seine Anhaltung am 8. August 2019 kam es innert rund drei Stunden zu verschiedenen Delikte gegen Polizisten. Der letzte Vorfall, bei dem der Beschuldigte in der Sicherheitszelle des AR.