Das Verhalten des Beschuldigten ist verwerflich und zeugt von erheblicher krimineller Energie. Die Art und Weise der Herbeiführung der Rechtsgutverletzung führt zu einer deutlichen Erhöhung des objektiven Tatverschuldens. Fazit objektive Tatkomponenten Unter Berücksichtigung des verschuldeten Erfolgs und der erheblichen kriminellen Energie wäre vorliegend bei einem vollendeten Delikt von einem mittelschweren objektiven Verschulden und von einer Strafe von 40 Monaten auszugehen. 26.1.3 Subjektive Tatkomponenten Es liess sich nicht erstellen, weshalb der Beschuldigte das Opfer mit dem Messer stach.