25. Strafrahmen, Strafart und Methodik Der Beschuldigte hat sich vorliegend der versuchten schweren Körperverletzung (Art. 122 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB), des Diebstahls (Art. 139 Ziff. 1 StGB), der mehrfachen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 Ziff. 1StGB), der versuchten Drohung (Art. 180 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB), der mehrfachen Beschimpfung (Art. 177 StGB), der Hinderung einer Amtshandlung (Art. 286 StGB) sowie der Verunreinigung von fremdem Eigentum (Art. 8 KStrG) schuldig gemacht. Das Strafgesetzbuch bedroht diese vom Beschuldigten begangen Delikte mit folgenden Strafen: -