Weiter erfolgte am 9. Dezember 2019 bzw. am 8. Dezember 2020 durch das Regionalgericht Berner Jura-Seeland eine Verurteilung zu 120 bzw. 10 Tagen Freiheitsstrafe (pag. 2651 f.). Die zu beurteilenden Delikte wurden teils vor diesen Verurteilungen verübt. Damit ist zu prüfen, ob zu diesen Urteilen eine Zusatzstrafe auszufällen ist. Bei den vorgenannten Urteilen wurden (teilweise) Zusatzstrafen gegen den Beschuldigten ausgesprochen (pag.