62 aussprechen muss, ist auf das Datum der ersten Verurteilung im ersten Verfahren (sogenanntes Ersturteil) abzustellen (vgl. BGE 138 IV 113 E. 3.4.2.). 24.2 In concreto Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Berner Jura- Seeland vom 20. September 2019 zu einer Freiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt. Weiter erfolgte am 9. Dezember 2019 bzw. am 8. Dezember 2020 durch das Regionalgericht Berner Jura-Seeland eine Verurteilung zu 120 bzw. 10 Tagen Freiheitsstrafe (pag.