Umso mehr nähme er damit das Risiko einer lebensgefährlichen Verletzung in Kauf. Dass ein Stich mit einem Messer in den Bereich des Brustkorbes beim Opfer zu sehr schweren bzw. zu lebensgefährlichen Verletzungen führen kann, entspricht – wie die Vorinstanz zu Recht festgehalten hat – der allgemeinen Lebenserfahrung. Daran ändert entgegen den Ausführungen der Verteidigung auch die Position des Stichs hinten an der Rückenseite unter und hinter der linken Achselhöhle nichts.