Die Ausführungen zur Schuldfähigkeit im Gutachten von Dr. med. L.________ sind differenziert und schlüssig. Im Rahmen seiner oberinstanzlichen Befragung ergänzte er seine Ausführungen auf Frage der Generalsstaatsanwaltschaft, indem er erläuterte, dass er die Differenzierung der Schuldfähigkeit an dem Punkt habe festmachen wollen, in dem der Beschuldigte aus Impuls handle.