_ scheint demgegenüber schlüssig und nachvollziehbar. Er zeigt die spezifischen Kriterien einer dissozialen Persönlichkeitsstörung auf und legt dar, weshalb beim Beschuldigten die Merkmale einer dissozialen Persönlichkeitsstörung vorliegen bzw. weshalb eine solche zu diagnostizieren ist. Er begründet auch, weshalb er die Diagnosen des Vorgutachters nicht teilt. So zeigt er auf, welche Kriterien für die damals gestellten Diagnosen fehlen. Diese Ausführungen wiederholte und ergänzte Dr. med. L.________ anlässlich seiner oberinstanzlichen Befragung und legte überzeugend dar, weshalb die Diagnose des Vorgutachters einer Grundlage entbehrt.