Weiter wird ausgeführt, bei den übrigen Delikten sei davon auszugehen, dass der Beschuldigte nicht alkoholisiert war. Die Steuerungsfähigkeit sei jedoch infolge der Persönlichkeitsstörung durch langjährigen Drogenkonsum erheblich vermindert, wenn nicht aufgehoben gewesen (pag. 1106). Es ist durchaus denkbar, dass bei Personen die Steuerungsfähigkeit bei verschiedenen Taten aus verschiedenen Gründen aufgehoben ist. Vorliegend wird jedoch nicht schlüssig dargelegt, weshalb unterschiedliche Ursachen vorliegen sollen, zumal der Hintergrund der Taten (fühlt sich wohl vermeintlich ungerecht behandelt, tiefe Frustrationstoleranz, mangelnden Impulskontrolle) doch ähnlich erscheinen.