Weiter folgen Ausführungen dazu, dass der langjährige Alkohol und Drogenkonsum zu einer verminderten Alkoholverträglichkeit führe (pag. 1106 ff.). Dies scheint kaum schlüssig. Wenn die Alkoholintoxikation die Ursache für eine ausgeschlossene Steuerungsfähigkeit sein soll, dürfte der Alkoholisierungsgrad durchaus eine gewisse Rolle spielen. Sollte dies nicht so sein, wäre dies durch den Sachverständigen eingehend zu erläutern. Weiter wird ausgeführt, bei den übrigen Delikten sei davon auszugehen, dass der Beschuldigte nicht alkoholisiert war.