Die aus den Akten erkennbaren verschriebenen Dosierungen würden sich indessen alle im normalen Rahmen bewegen. Die Aussage, wonach 50 Milligramm Valium eine tödliche Dosis sei, sei ganz falsch. Es würde nichts auf eine Abhängigkeit hinweisen (pag. 2732 Rz. 33 ff.; pag. 2733 Rz. 1 ff.; pag. 2735 Rz. 2 ff.; pag. 2738 Rz. 3 ff.). Zudem machte Dr. med. L.________ darauf aufmerksam, dass der blosse Konsum von Medikamenten oder Betäubungsmitteln noch kein Abhängigkeitssyndrom zu begründen vermöchte (pag. 2738 Rz. 10 ff.). Kaum nachzuvollziehen ist, weshalb im Gutachten von med. pract. Y.________ vorab eine Massnahme nach Art. 60 StGB auf Grund der Alkoholabhängigkeit postuliert wird (pag.