Hätte der Beschuldigte über mehrere Jahre harte Betäubungsmittel konsumiert, so wäre zu erwarten, dass bei Anhaltungen entsprechende Sicherstellungen gemacht worden wären bzw. entsprechenden Urteile vorliegen würden. Bei der Exploration hat der Beschuldigte den Konsum von Heroin und Kokain bestritten (pag. 1090). Diese Aussage dürfte in dieser Absolutheit nicht zutreffen, hat er doch anlässlich einer Untersuchung im Jahre 2012 früheren Kokainkonsum eingeräumt (pag. 1028). Da er jedoch erst im Jahre 2011 in die Schweiz einreiste bzw. aktenkundig wurde, wäre nicht von einer langandauernden Sucht auszugehen. Nicht auszuschliessen ist, dass der Beschuldigte bereits vor der Einreise