2499 ff.). Beispielhaft und teils ergänzend sei auf folgenden Punkte hingewiesen: Med. pract. Y.________ erachtet in seinem Gutachten vom 21. Dezember 2020 im Tatzeitraum (Tatvorwurf: schwere Körperverletzung) die Diagnose einer psychischen und Verhaltensstörung durch Alkohol bzw. ein Alkohlabhängigkeitssyndrom als gesichert. Diese Diagnose hat er nach der Exploration des Beschuldigten bestätigt. Wie im Gutachten von Dr. med. L.________ schlüssig dargelegt wird,