486/127 ff.). Ebenso liess er in seiner Berufungserklärung vom 7. Februar 2022 Kritik an der Qualität des Gutachtens vorbringen. Entsprechend beantragte er, auf die vorliegenden Gutachten von med. pract. Y.________ nicht abzustellen und einen neuen Sachverständigen einzusetzen (pag. 1988 ff.). Dieser Antrag wurde gutgeheissen und Dr. med. L.________ wurde als Sachverständiger bestimmt (pag. 2236 ff.). Dr. med. L.________ nimmt auf das Vorgutachten Bezug und begründet schlüssig, weshalb er von diesem abweicht und weshalb dies in Teilen nicht nachvollziehbar ist. Auf die entsprechenden gutachterlichen Ausführungen kann verwiesen werden (pag. 2499 ff.).