deshalb mit Vorsicht zu würdigen. Es ist vorab Aufgabe der Sachverständigen, welche über eine umfassende Aktenkenntnis inklusive der edierten ärztlichen Unterlagen verfügen, die entsprechenden medizinischen Angaben zu würdigen und in einen Kontext zu stellen. Allerdings ist es auch nicht Aufgabe der Sachverständigen, sich zu jeder Aktenstelle zu äussern. Es genügt, wenn sie sich mit den relevanten Fakten und Unterlagen auseinandersetzen. Auch bei Berücksichtigung der anspruchsvollen Ausgangslage zeigt sich, dass die Ausführungen von med. pract. Y.________ teils nicht nachvollziehbar und schlüssig sind. Dies liess der Beschuldigte bereits am 14. Januar 2021 monieren (pag. 486/127 ff.