Weiter sind in den Akten verschiedene Arzt- und Therapieverlaufsberichte vorhanden, welche sich in unterschiedlicher Weise zum Gesundheitszustand des Beschuldigten äussern. Bei der Durchsicht dieser Dokumente ist zu berücksichtigen, dass diese teils nach einer kurzen Konsultation gestützt auf (immer wieder abweichende) Angaben des Beschuldigten erstellt wurden oder dass diese auf teilweise vorbestehende (tatsächliche oder vermeintliche) Diagnosen verweisen bzw. diese aufnehmen. Ohne entsprechende Fachkenntnisse sind entsprechende Berichte deshalb mit Vorsicht zu würdigen.