Dann jedoch auch, weil der Beschuldigte gegenüber den Sachverständigen gewissen Angaben verweigerte bzw. ihnen gegenüber bzw. gegenüber anderen Personen stets wechselnden Aussagen macht, so insbesondere über seine Vergangenheit (vgl. pag. 2537). Weiter sind in den Akten verschiedene Arzt- und Therapieverlaufsberichte vorhanden, welche sich in unterschiedlicher Weise zum Gesundheitszustand des Beschuldigten äussern.