_ mit Blick auf die zur Verfügung stehenden Behandlungsmethoden ebenso wenig als angezeigt (pag. 2740 Rz. 39 ff.). Daran würde aus seiner Sicht auch nichts ändern, wenn keine Landesverweisung angeordnet würde, da er den Beschuldigten als nicht behandelbar erachte (pag. 2732 Rz. 17 ff.). Selbst wenn der Beschuldigte willens wäre eine Massnahme durchzuführe, erachte Dr. med. L.________ den Beschuldigten nicht als massnahmefähig (pag.