Auf Vorhalt des Austrittsberichts der Bewachungsstation des Inselspitals vom 16. Februar 2022 und der darin gestellten Diagnose der emotionalinstabilen Persönlichkeitsstörung vom impulsiven Typ erläuterte Dr. med. L.________ die Unterschiede zur von ihm gestellten Diagnose der dissozialen Persönlichkeitsstörung und erklärte, weshalb er von letzterer ausgehe (pag. 2731 Rz. 30 ff.). Weiter äusserte er sich mit aller Deutlichkeit zu den Gründen, weshalb aus seiner Sicht keine Anhaltspunkte für eine Suchterkrankung beim Beschuldigten vorliegen würden (pag. 2732 Rz. 33 ff.). Dies betonte er auch auf mehrmaliges Nachfragen der Verteidigung (vgl. dazu pag. 2734 ff.).