bei der Anwendung des VRAG (Violence Risk-Appraisal Guide) auf einen Summenwert von 22, welcher der Risikokategorie 8 entspreche. Das Rückfallrisiko für erneute Anklagen und Verurteilungen liege bei Straftätern mit einer vergleichbaren Merkmalskombination innerhalb von 7 Jahren bei 76% und innerhalb von 10 Jahren bei 82% (pag. 2549 f.). Schliesslich zog Dr. med. L.________ die Drittmann-Kriterienliste heran. Dabei beurteilte er von den 12 Krite-