Eine bedeutsame Verminderung der Einsichtsfähigkeit des Beschuldigten sei nicht erkennbar, jedoch liesse sich im Bereich der Steuerungsfähigkeit aufgrund der Komponente der hohen Impulsivität eine leichte Verminderung der Schuldfähigkeit in Betracht ziehen. Bei der vorgeworfenen versuchten schweren Körperverletzung sei die Beurteilung der Steuerungsfähigkeit zudem vom zu erstellenden Tatablauf abhängig (pag. 2543 f.). Dr. med. L.________ prüfte bezüglich Rückfallrisiko in einem ersten Schritt mit dem Instrument des PCL-R (Psychopathy Checklist Revised) das Vorliegen einer Psychopathie. Dies vor dem Hintergrund, dass einer Solchen eine hohe legalprognostische Bedeutung zukomme.