41 ten Jahren mehr als forensischer Therapeut tätig gewesen sei und er nicht ausschliessen könne, dass er einen therapeutischen Blick habe und in seinem Gutachten seinem Wunsch Ausdruck gebe, beim Beschuldigten eine gute Situation zu installieren (pag. 1612 Rz. 15 ff.). Er bestätigte weiter, dass die Diagnose der Schizophrenie aufgrund des Explorationsgesprächs mit dem Beschuldigten ausgeschlossen werden konnte (pag. 1612 Rz. 45 ff.). Auf Frage erklärte er, dass er BD.________ (Massnahmenzentrum) therapeutisch für sehr geeignet halte.