Zur Frage des Therapieerfolgs hielt med. pract. Y.________ sodann fest (pag. 1130 f.), dass die Wahrscheinlichkeit strafbarer Handlungen gesenkt werden können, wenn es gelinge, den Beschuldigten zu einer Behandlung zu motivieren. Der Behandlungserfolg hinge von verschiedenen Faktoren wie Intelligenzniveau, Schulbildung, psychosoziale Anpassung (prosoziales Beziehungsnetz, Arbeitsintegration), psychosoziale Nachsorge nach einer allfälligen stationären Behandlung ab, selbst wenn der Beschuldigten einer Behandlung zustimmen sollte. Ebenso vermöge eine positive Erwartungshandlung den Behandlungserfolg beeinflussen.