Auf Frage, welche strafrechtliche Massnahme bezüglich Therapiewirksamkeit am besten geeignet sei, die Rückfallwahrscheinlichkeit zu reduzieren erklärte med. pract. Y.________ Folgendes (pag. 1130): Beim Expl. liegt eine Abhängigkeitserkrankung vor. Aus forensisch-psychiatrischer Sicht ist eine Massnahme nach Art. 60 StGB zielführend, sinnvoll und angemessen. Aufgrund der Diagnose einer Verhaltensstörung nach langjährigem polytropem Drogenkonsum (im Sinne einer organischen Persönlichkeitsstörung) (ICD_10 F19.71), wäre auch eine Massnahme gem. Art. 59 StGB oder eine Kombination von Art. 59 und 60 eine geeignete Massnahme, um die Rückfallwahrscheinlichkeit zu reduzieren.