Er weise Symptome einer schwerwiegenden psychischen Störung auf und zeige Zeichen von Instabilität. Schliesslich würden auch gegenwärtige Probleme im Bereich des Ansprechens auf Behandlungs- und Kontrollmassnahmen bestehen (pag. 1107 ff. und 1126). Zu erwarten seien mit hoher Wahrscheinlichkeit strafbare Handlungen, wie solche, welche dem Beschuldigten derzeit vorgeworfen würden. Aufgrund seiner mangelnden Impulskontrolle und Problemlösefertigkeiten seien auch schwere Gewalttaten nicht auszuschliessen.