39 Tatzeitraum (Tatvorwurf: versuchte schwere Körperverletzung) an psychischen und Verhaltensstörungen durch Alkohol (ICD10 F10) bzw. einem Alkoholabhängigkeitssyndrom (ICD-10 F10.2) litt. Die Tatvorwürfe der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Drohung, Beschimpfung, üble Nachrede und Verleumdung seien hingegen nicht alleine auf das Vorliegen von psychischen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen zurückzuführen.