_ vom 3. März 2021 inkl. Laborbefunden vom 19. Januar 2021 sowie MRI vom 21. Januar 2021 sowie auf eine eigene Untersuchung des Beschuldigten im BB.________ (Gefängnis) am 23. April 2021 fest, dass beim Beschuldigten als gesicherte Diagnosen ein Alkoholabhängigkeitssyndrom (ICD-10 F10.21), ein Abhängigkeitssyndrom von Sedativa und Hypnotika (ICD-10 F13.22) sowie eine Verhaltensstörung nach langjährigem polytropem Drogenkonsum (organische Persönlichkeitsstörung; ICD-10 F19.71) festgestellt werden konnten. Anamnetisch stellte er dieselben Verdachtsdiagnosen wie im Gutachten vom 21. Dezember 2020 (pag.