Weiter äusserte er als Verdachtsdiagnosen, basierend auf der Aktenlage, eine organische Persönlichkeitsstörung (ICD-10 F07.0), eine Störung aus dem schizophrenen Formenkreis (Hebephrenie, ICD-10 F21) sowie eine Störung aufgrund eines Mangels aus dem Vitamin-B-Komplex. Anamnetisch stellte er die Verdachtsdiagnose von psychischen und Verhaltensstörungen durch Opioide (ICD_10 F11), durch Cannabinoide (ICD-10 F12) sowie durch Kokain (ICD-10 F14) (pag. 486/77 f.). In seinem Ergänzungsgutachten vom 10. Juni 2021 (pag. 1080 ff.) hielt med.