38 schuldigten (pag. 635 ff.). Der Beschuldigte erklärte sich im Anschluss mit einer psychiatrischen Begutachtung einverstanden, woraufhin der Sachverständige mit einer Exploration des Beschuldigten beauftragt wurde. Med. pract. Y.________ hielt seine Erkenntnisse im forensisch-psychiatrischen Gutachten vom 10. Juni 2021 fest (pag. 1080 ff.). Med. pract. Y.________ wurde schliesslich anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung persönlich einvernommen (pag. 1611 ff.). Oberinstanzlich wurde auf Antrag des Beschuldigten Dr. med.