36 lerdings geht aus seinen Aussagen auch hervor, dass der Strafkläger 1 – bedingt durch seine Tätigkeit – diesbezüglich etwas abgestumpft ist. Die Worte des Beschuldigten störten ihn, versetzten ihn nach Auffassung der Kammer jedoch nicht in Angst und Schrecken. Er rechnete mithin nicht damit, dass der Beschuldigte tatsächlich, wenn er aus dem Gefängnis entlassen wird, seine Familie ausfindig machen, mit ihm und seiner Mutter Geschlechtsverkehr haben und anschliessend beide umbringen wird.