Die Verteidigung machte keine expliziten Ausführungen zum Vorfall vom 3. März 2020. Hingegen führte die Verteidigung hinsichtlich aller Vorfälle im Zusammenhang mit der Polizei oder den Gefängnisbeamten wiederholt aus, dass verständlich sei, dass man sich in Situationen, in denen man sich ungerecht behandelt fühle, zu wehren versuche. Die dabei ausgesprochenen Beschimpfungen würden sich dabei nicht explizit gegen einzelne Beamte, sondern vielmehr gegen das System an sich richten (vgl. zum Ganzen pag. 2742 ff.).