35 12.4 Beweiswürdigung der Vorinstanz Die Vorinstanz erachtete nach einer umfassenden Beweiswürdigung den angeklagten Sachverhalt als erstellt (pag. 1926 ff., S. 95 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). 12.5 Oberinstanzliche Vorbringen der Parteien Die Verteidigung machte keine expliziten Ausführungen zum Vorfall vom 3. März 2020.