12.2 Bestrittener und unbestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet den Vorfall, er habe den Strafkläger 1 nie beschimpft und nie mit ihm geredet und erhebt Gegenvorwürfe gegen den Strafkläger 1 (pag. 273/12 Rz. 66 f. und pag. 1606 Rz. 35 f.). 12.3 Beweismittel Die Vorinstanz brachte die verschiedenen Beweismittel korrekt ins Verfahren ein und gab diese richtig zusammengefasst wieder (pag. 1925 f., S. 94 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung); darauf wird vollumfänglich verwiesen. Oberinstanzlich wurden der Beschuldigte ergänzend befragt (pag. 2722 ff.).