Der Beschuldigte war geständig, was den Kernsachverhalt angeht und entschuldigte sich beim Geschädigten. Er bestritt einzig, Herrn J.________ im Gesicht getroffen zu haben und behauptete, er habe gar nicht gewusst, dass es Corona gibt. Mit diesen beiden Behauptungen, versuchte der Beschuldigte sein Verhalten zu verharmlosen. Gleichzeitig machte er diverse Gegenvorwürfe indem er sagte, er sei wie ein Tier behandelt worden und man habe ihn an den Haaren gepackt. Auch hier kann auf seine Aussagen nur insoweit abgestellt werden, als sie mit den übrigen Beweismitteln übereinstimmen.