_ sei hinter ihm gestanden und es sei unmöglich, dass er ihn angespuckt habe (pag. 2727 Rz. 35 f.). 11.3 Beweismittel Die Vorinstanz brachte die verschiedenen Beweismittel korrekt ins Verfahren ein und gab diese richtig zusammengefasst wieder (pag. 1921 f., S. 90 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung); darauf wird vollumfänglich verwiesen.