Im Nachgang zu der infolge des aufgebrachten Verhaltens des Beschuldigten B.________ abgebrochenen Verhandlung vor dem Kantonalen Zwangsmassnahmengericht wurde Botschaftsschützer J.________ vom zuständigen Gerichtspräsidenten mit der Rückführung des Beschuldigten B.________ in das AX.________ (Gefängnis) beauftragt. Als der Beschuldigte B.________ in Handschellen gelegt wurde, versuchte er dies mit sperren der Arme zu verhindern, weshalb er mit einer geeigneten Technik ins Schliesszeug gelegt wurde.