Es ist schlechterdings abwegig, dass der Beschuldigte laufend Opfer von Komplotten durch verschiedene Beamte wird. Das oberinstanzliche Beweisergänzungsverfahren hat diesbezüglich keine neuen Erkenntnisse geliefert, sondern vielmehr verdeutlicht, dass der Beschuldigte das ihm vorgeworfene Verhalten global bestreitet und sich selbst als Opfer sieht. Aus seiner Sicht erfolgen die Vorwürfe einzig als Reaktion auf seine Anzeige gegen die Beamten und seien rassistisch motiviert (pag. 2724 Rz. 4 ff.).