126 f.) – nicht nur unkooperativ, sondern auch aufbrausend und aggressiv verhält. Er sieht sich stets als Opfer, erkennt jede Anordnung durch Behörden als (rassistischen) Angriff aus seine Person und lässt jegliche Frustrationstoleranz und Impulskontrolle missen. Eigenes Fehlverhalten streitet er meist konsequent ab und verweist stattdessen auf angebliches Fehlverhalten von Dritten. Es ist schlechterdings abwegig, dass der Beschuldigte laufend Opfer von Komplotten durch verschiedene Beamte wird.