Mit schlüssiger Begründung wurde jedoch der vorgeworfene Sachverhalt als erstellt erachtet. Für den von der Verteidigung vorinstanzlich vorgebrachten angeblichen Komplott durch die Polizei gibt es keine Hinweise. Vielmehr zeigt sich, dass das vorgeworfene Verhalten des Beschuldigten einem Muster zu entsprechen scheint. Dieser wurde bereits fünfmal wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte schuldig gesprochen; dazu kommen verschiedene Schuldsprüche wegen Beschimpfung und Hinderung einer Amtshandlung. Aus vergangenen Taten kann nicht auf den Sachverhalt im vorliegenden Verfahren geschlossen werden.