Er habe sich nicht gewehrt, als man ihm den Haargummi habe abnehmen wollen (pag. 1604 Rz. 28 f.). Er bestritt sodann auch, in den weiteren Situationen Gegenwehr geleistet sowie die Polizisten beschimpft und bespuckt zu haben (pag. 1604 Rz. 33 ff.). Der Beschuldigte wies auch oberinstanzlich jegliche Anschuldigungen von sich und bemängelte wiederholt, dass die Überwachungskameras in den Gefängnissen ausgewertet werden sollten (pag. 2724 ff.).