Im Rahmen seiner Einvernahme an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab der Beschuldigte zusammengefasst an, dass er grundlos zu Boden geworfen worden sei, er habe sich nicht gewehrt. Er wiederholte sodann, dass die Polizei seine Kleider in die Toilette geworfen und ihn ausgelacht hätten. Ein Polizist habe gar einen Hund auf ihn gehetzt, indem er dem Hund gesagt habe «Fass!». Man habe ihn beschimpft und mit runtergelassenen Hosen ins Gefängnis geführt, was für ihn sehr traumatisierend gewesen sei (pag. 1604 Rz. 3 ff.). Er habe sich nicht gewehrt, als man ihm den Haargummi habe abnehmen wollen (pag.