10.2 Bestrittener und unbestrittener Sachverhalt Unbestritten und durch die Akten erstellt ist, dass die Polizisten P.________ und O.________ den Beschuldigten angehalten und auf die AS.________ (Polizeiwache) mitgenommen haben, wo dieser in eine Zelle gebracht wurde. Weiter wurde ihm seine Sachen und sein Haargummi weggenommen und er wurde anschliessend vom Polizisten S.________ in Anwesenheit vom Polizisten O.________ einvernommen. Daraufhin wurde er wieder in die Zelle gebracht, wo er urinierte. Anschliessend wurde der Beschuldige von der AS.________ (Polizeiwache) ins AQ.________ (Gefängnis) gebracht.