Zur eingangs erwähnten Zeit wurde der Beschuldigte B.________ an der AT.________ (Strasse) in AU.________ (Ort) kontrolliert. Weil sich dabei herausstellte, dass er sich aufgrund der Ausgrenzungsverfügung des Migrationsdienstes des Kantons Bern vom 12.07.2011 nicht dort hätte aufhalten dürfen und sich seit mehreren Jahren illegal in der Schweiz aufhält, wurde der Beschuldigte B.________ in die AS.________ (Polizeiwache) und anschliessend in das AQ.________ (Gefängnis) eingewiesen. (…)