26 gegen den Oberkörper bzw. den Brustkorb des Opfers. Der Beschuldigte wollte das Opfer mithin verletzen. Auch musste er wissen, dass sich im Bereich des Brustkorbes lebenswichtige Organe befinden, welche durch einen Messerstich verletzt werden können. Die Kammer erachtete nach dem Gesagten den angeklagten Sachverhalt gemäss Anklageschrift als erstellt.