160/1 ff.; 957 ff.). Im rechtsmedizinischen Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin (IRM) wurde schlüssig dargelegt, dass Angriffe gegen den Brustkorb mi einem scharfen Gegenstand wie einem Messer lebensbedrohliche Verletzungen wie beispielsweise ein Spannungspneumothorax oder Verletzungen von Blutgefässen, der Luge oder des Herzens verursachen können (pag. 160/4). Weshalb der Beschuldigte das Opfer mit dem Messer stach, liess sich nicht erstellen. Zu Gunsten des Beschuldigten ist nicht davon auszugehen, dass eine schwere bzw. lebensgefährliche Verletzung das eigentliche Handlungsziel war.