So präsentierte er nicht von sich aus eine chronologische Version der Geschehnisse, sondern erklärte seine Sicht der Dinge auf Frage der Strafverfolgungsbehörden, wobei er sich auch selbst belastete, indem er angab, den Beschuldigten geschlagen zu haben. Der Strafkläger 4 aggravierte seine Opferrolle nicht und schilderte auch keine übermässigen Schmerzen, obwohl es ein Leichtes gewesen wäre, den Vorfall dramatischer darzustellen.