Der Palästinenser habe ihn weggezogen und die Polizei sei gekommen. Da sei er dann weggegangen. Er kenne den Strafkläger 4 sehr gut und wisse, dass er viele Probleme habe und jedes Mal, wenn er ihn sehe, sei er in eine Auseinandersetzung verwickelt (pag. 2723 Rz. 1 ff.). Es sei keine Schlägerei gewesen. Der Strafkläger 4 sei nicht in seinem Normalzustand gewesen. Er sei rennend auf ihn zu gekommen und habe gesagt «mein Geld, mein Geld». Der Strafkläger 4 habe Medikamente als Betäubungsmittel verkauft. Das erste Mal als er ihm an jenem Abend begegnet sei, habe der Strafkläger 4 ihm auf die Schulter geklopft und gesagt «Salut AI.________». Er spreche arabisch mit ihm.